Steuerplanung und Steuerwirkung
Interaktive Grafiken zu ausgewählten Themen aus der Vorlesung Steuerplanung und Steuerwirkung.
Ertragswertabschreibung
Gegeben sind folgende Daten:
| \(A_0\) | Anschaffungskosten | 104,13 |
| \(i\) | Zinssatz | 0,1 |
| \(CF\) | Cashflow | 60 |
| \(T\) | Laufzeit der Investition | 2 |
| \(C_{vs}\) | Kapitalwert vor Steuern | 0 |
Es handelt sich um eine Grenzinvestition (der Kapitalwert vor Steuern ist Null). Ohne Steuern besteht also Indifferenz zwischen Real- und Alternativinvestition.
Die Ertragswerte und Ertragswertabschreibungen dieser Investition sind:
| \(EW_0\) | Ertragswert in Periode 0 | 104,13 |
| \(EW_1\) | Ertragswert in Periode 1 | 54,55 |
| \(EWA_1\) | Ertragswertabschreibung Periode 1 | 49,59 |
| \(EWA_2\) | Ertragswertabschreibung Periode 2 | 54,55 |
Bei einer linearen Abschreibung (\(AfA_1 = 52{,}07, AfA_2 = 52{,}07\)) wird schneller abgeschrieben als ökonomisch „richtig“ wäre. Deshalb tritt ein Ertragsteuerparadoxon auf: Der Kapitalwert nach Steuern ist positiv, steigt also über den vorsteuerlichen Wert:
Wenn die Abschreibung beschleunigt wird (ziehen Sie am Schieberegler um \(AfA_1\) zu erhöhen), wird die Realinvestition im Vergleich zur Alternativinvestition noch besser, der Kapitalwert nach Steuern steigt also weiter.
| \(AfA_1\) | (EWA=49,59) | ||
| \(AfA_2\) | \(A_0 - AfA_1\) | 52 | (EWA=54,55) |
Wird \(AfA_1\) abgesenkt, sinkt der Kapitalwert. Eine Aufteilung von \(AfA_1 = 49{,}59, AfA_2 = 54{,}55\) entspricht der Ertragswertabschreibung; hier ist der nachsteuerliche Kapitalwert (für alle Steuersätze) gleich dem vorsteuerlichen Wert von Null. Wird die Abschreibung noch weiter in die Zukunft verschoben, sinkt der nachsteuerliche Kapitalwert unter den vorsteuerlichen Wert. Im Vergleich zur ökonomisch „richtigen“ Abschreibung wird nun in der ersten Periode zu wenig abgeschrieben.