Interaktive Grafiken
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Steuerlehre und Steuerrecht
Ehegattensplitting
Aufteilung
Einkommen Ehegatte 2: 50000
Gesamte Steuerzahlung: 30000.
- Die blaue (graue) Fläche zeigt die Steuerlast von Ehegatte 1 (2).
- Die gesamte Steuerlast (Summe beider Flächen) ist bei hälftiger Aufteilung des Gesamteinkommens von 100.000 am niedrigsten. Diese minimale Steuer wird durch das Splittingverfahren erreicht, bei der ebenfalls das Gesamteinkommen zur Steuerberechnung hälftig aufgeteilt wird.
- Bewegen Sie den Schieberegler „Aufteilung“. Bei jeder von 50/50 abweichenden Aufteilung entsteht eine zusätzliche Fläche, also eine zusätzliche Steuerzahlung.
Optimale Steuerbilanzplanung
Zinssatz
Optimale Aufteilung
Einkommen Periode 2: 50000
- Die blaue Fläche zeigt die Steuerlast in Periode 1 bei optimaler Gewinnaufteilung. Die Graue Fläche zeigt den Barwert der Steuerlast in Periode 2.
- Der Zinseffekt führt dazu, dass (im Gegensatz zum Ehegattensplitting) die hälftige Aufteilung nicht mehr optimal ist.
- Bewegen Sie den Schieberegler „Zinssatz“. Je höher der Zinssatz, desto mehr Gewinn wird in der zukünftigen Periode ausgewiesen.
Progressionsvorbehalt
Person A hat ein Einkommen von 45.000 € und zahlt eine Einkommensteuer von ESt(45.000) = . Die entsprechende Durchschnittssteuer ist
Die Person hat die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte zu erzielen, die steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Verwenden Sie den Schieberegler um dieses Zusatzeinkommen zu erhöhen.
Zusatzeinkommen:
Die Abbildung zeigt die dadurch zusätzlich entstehende Steuer.
Durchschnittssteuer auf das Gesamteinkomen | Zusätzliche Steuer |
Steuerplanung und Steuerwirkung
Ertragswertabschreibung
Gegeben sind folgende Daten:
\(A_0\) | Anschaffungskosten | 104,13 |
\(i\) | Zinssatz | 0,1 |
\(CF\) | Cashflow | 60 |
\(T\) | Laufzeit der Investition | 2 |
\(C_{vs}\) | Kapitalwert vor Steuern | 0 |
Es handelt sich um eine Grenzinvestition (der Kapitalwert vor Steuern ist Null). Ohne Steuern besteht also Indifferenz zwischen Real- und Alternativinvestition.
Die Ertragswerte und Ertragswertabschreibungen dieser Investition sind:
\(EW_0\) | Ertragswert in Periode 0 | 104,13 |
\(EW_1\) | Ertragswert in Periode 1 | 54,55 |
\(EWA_1\) | Ertragswertabschreibung Periode 1 | 49,59 |
\(EWA_2\) | Ertragswertabschreibung Periode 2 | 54,55 |
Bei einer linearen Abschreibung (\(AfA_1 = 52{,}07, AfA_2 = 52{,}07\)) wird schneller abgeschrieben als ökonomisch „richtig“ wäre. Deshalb tritt ein Ertragsteuerparadoxon auf: Der Kapitalwert nach Steuern ist positiv, steigt also über den vorsteuerlichen Wert:
Wenn die Abschreibung beschleunigt wird (ziehen Sie am Schieberegler um \(AfA_1\) zu erhöhen), wird die Realinvestition im Vergleich zur Alternativinvestition noch besser, der Kapitalwert nach Steuern steigt also weiter.
\(AfA_1\) | (EWA=49,59) | ||
\(AfA_2\) | \(A_0 - AfA_1\) | 52 | (EWA=54,55) |
Wird \(AfA_1\) abgesenkt, sinkt der Kapitalwert. Eine Aufteilung von \(AfA_1 = 49{,}59, AfA_2 = 54{,}55\) entspricht der Ertragswertabschreibung; hier ist der nachsteuerliche Kapitalwert (für alle Steuersätze) gleich dem vorsteuerlichen Wert von Null. Wird die Abschreibung noch weiter in die Zukunft verschoben, sinkt der nachsteuerliche Kapitalwert unter den vorsteuerlichen Wert. Im Vergleich zur ökonomisch „richtigen“ Abschreibung wird nun in der ersten Periode zu wenig abgeschrieben.